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Warum ist die Allergenkennzeichnung wichtig?
Wenn du unter einer Allergie auf bestimmte Lebensmittel leidest, bist du auf die Auszeichnung der Allergene von verpackten und losen Lebensmitteln angewiesen. Schon kleinste Spuren eines Allergens können bei Allergikern Symptome auslösen. Daher ist es wichtig, dass die Lebensmittel möglichst genau gekennzeichnet sind.
Was sind lose Waren?
Lose Waren oder unverpackte Lebensmittel sind Backwaren oder Fleischwaren von der Bedienungstheke oder auf dem Wochenmarkt sowie alle Gerichte in Restaurants, Kantinen, in der Mensa oder am Imbiss. Diese Pflicht Allergene auch für lose Waren zu kennzeichnen besteht seit dem 13.12.2014.
Wie müssen Allergene gekennzeichnet werden?
Alle Zutaten die zu den häufigsten Allergenen gehören müssen auf verpackten Lebensmitteln und bei loser Ware angegeben werden.
Jedem Allergen ist ein Buchstabe eindeutig zugeordnet. Dieser muss in Speisekarten direkt bei dem jeweiligen Gericht angegeben werden. Beim Bäcker oder beim Metzger muss eine entsprechende Information ausliegen oder dir auf Nachfrage ausgehändigt werden.
Der Buchstabe steht für das jeweilige Allergen und alle daraus gewonnenen Erzeugnisse.
Was sind die 14 Allergene?
Dazu zählen alle glutenhaltigen Getreidesorten wie Weizen und Roggen, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte wie Mandeln und Haselnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere und alle daraus hergestellte Erzeugnisse.
Alle 14 Allergene im Überblick
In der Übersicht siehst du auch jeweils den Buchstaben, der dem Allergen zugeordnet ist. Diese Buchstaben findest du dann zum Beispiel auf Speisekarten im Restaurant.
Beispiel: Tortellini mit Sahnesoße und Schinken a, c, g
Dann enthält das Gericht Gluten, Eier und Milchprodukte.
A – Gluten
Glutenhaltiges Getreidesorten: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon.
Gluten sind enthalten in: Brot, Brötchen, Gebäck, Teigwaren, Semmelbrösel, Suppen, Saucen, Desserts, Müsli, Schokolade. Downloadmöglichkeit einer ausführlichen Liste aller glutenhaltigen Lebensmittel.
Die Allergie gegen Gluten heißt Zöliakie.
Die Angabe „glutenhaltiges Getreide“ ist nicht ausreichend, da es Personen gibt, die keine Reaktionen auf Gluten zeigen, sondern speziell auf Weizen.
B – Krebstiere
Krebstiere: Garnelen, Langusten, Krabben, Hummer, Shrimps
Krebstiere sind enthalten in: Fischsuppen (Bouillabaisse), Fischsaucen, Fischgerichten wie Paella, Feinkostsalaten.
C – Eier von Geflügel
Eier sind enthalten in: Teigwaren, Kuchen, Gebäck, panierten Speisen, Mayonnaise, Saucen und Dressings, Desserts, Salaten, Nudeln, Hackfleischprodukten.
D – Fisch
Fisch ist enthalten in: Suppen, Saucen, Salaten, Wurstwaren, Brotaufstrichen.
E – Erdnüsse
Erdnüsse sind enthalten in: Brot, Kuchen, Gebäck, Müsli und andere Cerealien, Brotaufstriche, Eis, Likör, aromatisiertem Kaffee.
F – Sojabohnen
Sojabohnen sind enthalten in: Mayonnaise, Saucen, Dressings, Marinaden, Brot, Brötchen, Kuchen, Kekse, Müsli, Kaffeeweißer, Diätdrinks, Kaugummi.
G – Milch und Milchprodukte von Säugetieren inkl. Lactose
Milch ist enthalten in: Brot, Brötchen, Kuchen, Gebäck, Saucen, Suppen, Dressings, Marinaden, Margarine, Butter, Kartoffelpürree, Kroketten, Pommes, Kakao, Desserts, Aufläufe, Gratins und sogar im Wein.
H – Schalenfrüchte
Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsss, Walnüsss, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsss, Pistazien, Macadamianüsse und Queenslandnuss
Schalenfrüchte sind enthalten in: Kuchen, Gebäck, Pasteten, Salate, Brotaufstriche, Nuss-Nougat-Creme, Schokolade, Eis, Müsli, Müsliriegel, Kekse, Desserts, aromatisierter Kaffee, Marzipan, Joghurt, Käse.
Die Angabe „Schalenfrucht“ reicht nicht aus. Es muss genau angegeben werden welche Schalenfrucht enthalten ist, zum Beispiel Walnuss.
L – Sellerie
Sellerie ist enthalten in: Gemüsebrühe, Suppengrün, Gewürzmischungen, Gewürzbrot, Kräuterkäse, Fertiggerichten, Suppen und Eintöpfen, Wurst- und Fleischwaren
M – Senf
Senf ist enthalten in: Suppen, Saucen, Dressings, Salaten, Mayonnaise, Ketchup, Gewürzmischungen, eingelegtes Gemüse, Essiggurken, Käse.
N – Sesamsamen
Sesamsamen sind enthalten in: Brot, Knäckebrot, Gebäck, Müsli, Marinaden, Salate, Desserts, Humus, Falafel, verschiedene vegetarische Gerichte.
O – Schwefeldioxid und Sulfite
Müssen ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l gekennzeichnet werden.
Schwefeldioxid und Sulfite sind enthalten in: Brot, mit Frucht gefüllte Backwaren, Müsli, Chips, Fruchtsäfte und Fruchtzubereitungen, Wein, Suppen, Saucen, gesalzener Trockenfisch, Sauerkraut, getrocknete Kartoffelprodukte, Trockenfrüchte, kandierte Früchte, Tafeltrauben, Litschis.
P – Lupinen
Lupinen sind enthalten in: Brot, Gebäck, Snacks, Nudeln, Pizza, fettreduzierten Fleischersatzprodukten, vegetarischen und glutenfreien Produkten, Flüssiggewürze, Eiersatz, Fleischersatz, Kaffeeersatz.
R – Weichtiere
Weichtiere: Schnecken, Muscheln, Tintenfische
Weichtiere sind enthalten in: Saucen, Marinaden, Suppen, Paella, Salaten, Würzpasteten.
Wie werden Allergene auf Verpackungen gekennzeichnet?
Die kennzeichnungspflichtigen Allergene müssen auf verpackten Lebensmitteln deutlich hervorgehoben werden und zwischen allen anderen Zutaten besonders gut erkennbar sein. Daher werden sie durch Fettdruck oder kursive Schrift hervorgehoben.
Nicht gekennzeichnet werden muss ein Lebensmittel, wenn das Allergen bereits in der Bezeichnung enthalten ist, zum Beispiel Erdnussbutter.
Welche Angaben sind freiwillig?
Enthält Spuren von…. ist eine freiwillige Angabe der Hersteller um Haftungsansprüchen entgegenzuwirken. Die Angabe der Allergene ist ohne Zweifel wichtig für Allergiker, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass aus Vorsicht mehr Stoffe deklariert werden als nötig. Das bedeutet eine große Einschränkung bei der Auswahl von Lebensmitteln, die oftmals gar nicht nötig gewesen wäre.
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
zuletzt aktualisiert am: 15.10.2023