Wodurch sich Marmelade und Gelee unterscheiden wissen wir alle. Aber was wird als Marmelade bezeichnet und was als Konfitüre? Das lässt sich ganz leicht beantworten. Die verwendeten Früchte sind für den Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre verantwortlich. Aber auch der Fruchtanteil und der Zuckergehalt spielen eine Rolle bei der Bezeichnung der Produkte.
Inhaltsverzeichnis
Was darf als Marmelade bezeichnet werden?
Marmelade wird vom portugiesischen „marmelo“ abgeleitet, was wörtlich übersetzt Quitte bedeutet. Marmelade darf laut einer EU-Richtlinie ausschließlich aus Zitrusfrüchten bestehen: das sind Apfelsinen, Zitronen, Mandarinen, Pampelmusen, Grapefruits und Kumquats. Witzigerweise zählt die Quitte nicht zu den Zitrusfrüchten.
Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre sowie Gelee und Fruchtaufstrich?
Marmelade:
Ein Kilogramm verzehrfertige Marmelade muss mindestens 200 g Zitrusfrüchte enthalten. Der Fruchtanteil kann aus dem Fruchtmark, der Pulpe oder der Schale gewonnen werden, kann aber auch in Form von Saft oder wässrigem Auszug verwendet werden. Mindesten 75 g des Fruchtanteils von 200 g muss aus Fruchtfleisch bestehen.
Das Fruchtmark und die Pulpe unterscheiden sich nur durch ihren Feinheitsgrad. Das Fruchtmark besteht aus passierten Früchten, die keine Kerne oder Fruchtstückchen mehr enthalten dürfen. Die Pulpe hingegen muss noch Fruchtstückchen enthalten.
Konfitüre
Konfitüre stammt vom lateinischen Wort „conficere“ ab, was so viel heißt wie zusammenfügen. Sie wird aus ganzen Früchten, Fruchtmark oder Pulpe hergestellt. Verzehrfertige Konfitüre enthält je nach Fruchtart ca. 350 g Früchte pro Kilogramm. Für manche Früchte gelten niedrigere Werte. Zum Beispiel muss in Ingwerkonfitüre nur 160 g Frucht auf 1 kg fertige Konfitüre enthalten sein und bei Passionsfrüchten sogar nur 60 g Früchte.
In Konfitüre extra hingegen muss 450 g Fruchtanteil je Kilogramm enthalten sein.
Gelee
Die Bezeichnung Gelee kommt ebenfalls aus dem lateinischen und zwar vom Wort „gelare“, was mit „gefrieren“ übersetzt wird. Wie beim Gefrieren wird auch beim Gelieren eine Flüssigkeit fest. Gelee wird grundsätzlich aus Fruchtsaft hergestellt und muss mindestens den gleichen Fruchtgehalt haben wie Konfitüre.
Ebenso muss Gelee extra den gleichen Fruchtanteil haben wie Konfitüre extra.
Fruchtaufstrich
Für Fruchtaufstriche gelten alle diese Regelungen nicht. Fruchtaufstriche können aus jeder Frucht hergestellt werden, weder Fruchtanteil noch Zuckergehalt sind festgelegt.
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Rezepte für Marmelade, Konfitüre und Gelee
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Löwenzahngelee wird nur aus den gelben Kelchblättern zubereitet. Wir haben Tipps für das Ernten der gelben Blüten und ein leckeres Rezept für den Gelee.
Holunderblütengelee
Holunderblütengelee wird aus den intensiv duftenden weißen Blütendolden des Holunders hergestellt. Mit unserem Rezept wird der Gelee besonders lecker.
Feigenmarmelade
Feigenmarmelade schmeckt süß und fruchtig. Mit Feigen aus eigener Ernte schmeckt sie noch mal so lecker. Unser Rezept ist schnell und einfach nachzukochen.